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19. April 2024

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Neues Bundesvergabegesetz verlangt juristische Expertise

Neues Bundesvergabegesetz verlangt juristische Expertise© Bilderbox.com

Das neue Bundesvergabegesetz bringt bei öffentlichen Vergabeverfahren neue Regeln für Auftraggeber und Bieter. Die vielen Änderungen und ihre praktischen Auswirkungen wurden im Rahmen einer Veranstaltung der Sozietät CMS Reich Rohrwig Hainz erörtert.

Das letzten August in Kraft getretene Vergabegesetz beinhaltet zahlreiche Änderungen mit zum Teil weitreichenden Folgen. Eine besondere Herausforderung gerade für kleinere Unternehmer stellt etwa die verpflichtende Einführung der E-Vergabe dar. Grundsätzlich ist bei allen Beteiligten eine rasche Auseinandersetzung mit der neuen gesetzlichen Materie gefragt.
"Da Österreich schon erheblich in Umsetzungsverzug war, gibt es keine Eingewöhnungszeit. Seit Inkrafttreten des neuen Bundesvergabegesetzes mit 21. August 2018 ist dieses nahezu ausnahmslos auf alle neu eingeleiteten Vergabeverfahren anwendbar“, unterstreicht Bernt Elsner, CMS Partner und Leiter der internationalen Fachbereichsgruppe Vergaberecht.

Die wichtigsten Änderungen und die neue E-Vergabe
Das neue Bundesvergabegesetz soll die Anwendung des Verhandlungsverfahrens und des wettbewerblichen Dialogs erleichtern, da die verpflichtende Anwendung des Bestangebotsprinzips klarer gefasst wird. Umgekehrt werden die möglichen Gründe eines Ausschlusses vom Vergabeverfahren verschärft wie auch die Möglichkeit, durch selbstreinigende Maßnahmen eine verloren gegangene Zuverlässigkeit wiederzuerlangen.
Ebenso umgesetzt wurde die einheitliche europäische Eigenerklärung, wo ab 18. Oktober auch für nicht zentrale Beschaffungsstellen die zwingende E-Vergabe Gültigkeit hat. Damit können bzw. müssen Angebote ausschließlich elektronisch bzw. digital über Vergabeplattformen hochgeladen bzw. eingereicht werden. Die bisherige schriftliche Einreichung ist damit nicht mehr möglich bzw. zulässig.

Leichterer Zugang zu internationalen Vergabeverfahren
Für die Bieter soll dies einen rascheren und einfacheren Zugang gewährleisten, insbesondere bei internationalen Vergabeverfahren in anderen Ländern. Die Maßnahme soll zudem die Beteiligung von kleineren Unternehmen erleichtern und damit auch mehr Wettbewerb bringen. CMS bietet interessierten Unternehmen hierfür auch die CMS-eigene Vergabeplattform, die auch Kooperationsmöglichkeiten zwischen öffentlichen Auftraggebern beinhaltet.
Ein wichtiger Bestandteil des neuen Vergabegesetzes sind auch die neu geregelten Melde- und Berichtspflichten oder die Dienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr.
Ein umfängliches und völlig neues Gesetz regelt etwa auch die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen, die nun auch dem vergabespezifischen Rechtsschutz unterliegen.

Auswirkungen auf zahlreiche Fachbereiche
Während für Auftraggeber die Anpassung der Ausschreibungen im Mittelpunkt steht, müssen interessierte Unternehmer die neuen Bestimmungen für eine entsprechend erfolgreiche Teilnahme prüfen. Das neue Vergabegesetz hat auch für mehrere angrenzende Fachbereiche wie Bauvertragsrecht, Kartellrecht, Beihilfenrecht und öffentliches Recht entsprechende Bedeutung. Bei der Vergabe großer Projekte, ist daher ein entsprechend interdisziplinärer Ansatz und die Erfahrung mit internationalen Großprojekten relevant.
"Wir begleiten Unternehmen vom Start des Vergabeverfahrens bis zum Vertragsabschluss und während dessen Umsetzung. Klienten schätzen es, dass sie mit allen Fragen zu uns kommen können, seien es öffentlich-rechtliche, zivilrechtliche oder verfahrensrechtliche“, erläutert Vergaberechtsexperte Elsner. „Und so erforderlich, vertreten wir unsere Mandanten auch streitig, sei es im Nachprüfungsverfahren beim Kampf um den Auftrag, bei der Durchsetzung von Nachtragsforderungen vor Zivilgerichten oder vor nationalen oder internationalen Schiedsgerichten", ergänzt CMS-Partner Elsner.

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red/czaak, Economy Ausgabe Webartikel, 16.10.2018