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28. März 2024

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Stärkung des Wirtschaftsstandortes

Stärkung des Wirtschaftsstandortes© Bilderbox.com

Letzten Dezember wurde neues Standortentwicklungsgesetz für Österreich beschlossen, nun passiert Konstituierung des Standortbeirates als formal letzter Umsetzungsschritt.

Das neue Standortentwicklungsgesetz sieht die Schaffung eines Expertengremiums für Standortfragen vor, welches primär Einschätzungen über das öffentliche Interesse der eingereichten Projekte abgibt. Darüber hinaus soll der Standortentwicklungsbeirat standortrelevante Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung aus Expertensicht erörtern. Ulrike Baumgartner-Gabitzer übernimmt den Vorsitz.

Schnellere Genehmigungsverfahren
„Wir bündeln in diesem Gremium die notwendige Expertise, die es für die Beurteilung komplexer und strategisch relevanter Projekte braucht. Unser Ziel sind schnellere Genehmigungsverfahren für die Projektwerber und die betroffenen Interessensgruppen, die Vorabauswahl und Aufbereitung der Unterlagen durch den Beirat sind dabei für die Politik eine wichtige Entscheidungsgrundlage“, so Margarete Schramböck, Wirtschaftsministerin.
 
Gerade der jeweiligen Empfehlung zu einzelnen standortrelevanten Vorhaben wird bei der Erstellung der beschlussreifen Unterlagen durch die Bundesministerin Bedeutung zukommen. Diese bilden die Grundlage für die Entscheidung der Bundesregierung. Der Standortentwicklungsbeirat hat nach Vorlage der notwendigen Unterlagen zu einem standortrelevanten Vorhaben binnen vier Wochen zu tagen, das Vorhaben zu beurteilen und eine Empfehlung dazu abzugeben. Anschließend ist die Empfehlung unverzüglich in begründeter und schriftlicher Form an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu übermitteln.

Wirtschaftsaffine Experten
Dem Beirat gehören folgende sechs Mitglieder an: Ulrike Baumgartner-Gabitzer (Vorsitzende), Christian Ebner, Wolfgang Hesoun, SC Franz Jäger, Reinhard Pisec, Ges. Ulrike Ritzinger. Jeweils ein Vertreter des Beirats wurde auf Vorschlag des Bundeskanzlers und fünf weitere auf Vorschlag von BundesministerInnen (Anm. BMDW, BMVIT, BMNT, BMASGK, BMEIA) nominiert. Die Funktionsdauer der Mitglieder beträgt fünf Jahre. Die Tätigkeit im Beirat wird ehrenamtlich ausgeführt und die Mitglieder unterliegen der Verpflichtung zur Wahrung des Amtsgeheimnisses.

Dem Beirat werden zur Bewältigung der administrativen Tätigkeiten die notwendigen Mittel von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zur Verfügung gestellt. Der Standortentwicklungsbeirat hat sich auch eine Geschäftsordnung zu geben, was im Zuge der ersten konstituierenden Sitzung passieren wird. Weiters hat der Beirat auch eine Berichtspflicht und bis zum 30. Juni eines jeden Kalenderjahres der Bundesregierung Bericht zu legen über mögliche Deregulierungs- und Entbürokratisierungspotenziale in Bezug auf die Umsetzung von standortrelevanten Vorhaben.

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(red/cc, Economy Ausgabe Webartikel, 04.02.2019