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28. März 2024

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Wachstum aus der Krise

Wachstum aus der Krise© Pexels.com/ Singkham

Weitere Unterstützung für Unternehmen durch Österreichische Bundesregierung. Wirtschaftsministerium startet Investitionsprämie mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse von vorab einer Milliarde Euro. Einreichung für Betriebe ab sofort über Fördermanager der Austria Wirtschaftsservice (aws).

(red/czaak) Um die Investitionstätigkeit der Unternehmen anzuregen, erhalten Unternehmer ab nun die Möglichkeit eine Investitionsprämie zu beantragen. Konkret geht es dabei etwa um materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen. Ausgeschlossen sind klimaschädliche Investitionen, Investitionen in unbebaute Grundstücke, in Finanzanlagen, Übernahmen oder in sogenannte aktivierte Eigenleistungen. Ausgezahlt wird der Zuschuss nach Abrechnung und Prüfung. Dieser Zuschuss kann mit weiteren Programmen der Austria Wirtschaftsservice (aws) kombiniert werden, darunter insbesondere die aws-Garantie und den aws erp-Kredit.

Schwerpunkt Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Gesundheit
„Mit der Investitionsprämie schaffen wir jetzt attraktive Bedingungen für unternehmerische Neuinvestitionen mit besonderem Schwerpunkt auf Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Life Science und Gesundheit“, erläutert Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. „Durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss leisten wir einen Anreiz zur Sicherung von Betriebsstätten, die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich“, unterstreicht Schramböck, in deren Ressort die neue Initiative der Österreichischen Bundesregierung fällt.

Abwicklung über Austria Wirtschaftsservice
Abgewickelt wird die Investitionsprämie von der aws. Anträge können ab sofort über den aws Fördermanager gestellt werden, gefördert werden Investitionen ab 1. August 2020. Anträge, die im Betrachtungszeitraum zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 eingebracht werden, sind aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen. Im Bedarfsfall werden die Mittel von einer Milliarde Euro für die Investitionsprämie durch eine Gesetzesänderung aufgestockt.

Erste Maßnahmen ab sofort bis Februar 2021
Investitionen von mehr als 5.000 Euro und maximal 50 Millionen Euro werden mit einem Zuschuss von sieben Prozent gefördert. Wichtig ist, dass die Unternehmen zwischen dem 01.08.2020 und dem 28.02.2021 erste Maßnahmen setzen, die den Beginn der Investitionstätigkeit kennzeichnen. Erste Maßnahmen sind etwa Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen, so die genannten Kriterien des Wirtschaftsministeriums.

Nachhaltige Stärkung des Standortes
Bei einem Investitionsvolumen von bis zu 20 Millionen Euro haben die Unternehmen ein Jahr Zeit, die Investition durchzuführen. Über 20 Millionen muss die Investition bis zum 28. Februar 2024 abgeschlossen sein. „Durch den unternehmerischen Anreiz der Investitionsprämie wollen wir unseren Standort nachhaltig stärken und einer aktuellen Zurückhaltung entgegenwirken“, ergänzt Wirtschaftsministerin Schramböck.

 

Links

red/czaak, Economy Ausgabe Webartikel, 07.09.2020