Treffsichere und nicht treffsichere Förderungen
Unternehmens-Energiekostenzuschuss II bringt hohe Belastungen für Bundesbudget und birgt Verbesserungspotential im Design der Maßnahmen, so der Fiskalrat in einer aktuellen Analyse.
(red/cc) Der Fiskalrat errechnet für den Ende Dezember 2022 vorgestellten Energiekostenzuschuss II für Unternehmen (EKZ II) budgetäre Kosten im Umfang von sieben bis acht Milliarden Euro. Das ergibt eine deutlich höhere budgetäre Belastung im Vergleich zu den vom Finanzministerium erwarteten Kosten in Höhe von 5,7 Milliarden Euro. Aktuelle Preisentwicklungen auf den Energiemärkten besitzen nur einen geringen Einfluss auf die zu erwartende Budgetbelastung.
Auch der Effekt unterschiedlicher Einkaufsstrategien der Energieversorger auf die geschätzte budgetäre Belastung ist gering. Der erwartete Förderumfang des EKZ II ist weitgehend ident mit der Wirkung der deutschen Energiepreisbremsen. Damit kann die relative Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen, im Speziellen gegenüber deutschen Unternehmen, sichergestellt werden.
Unterstützung in außergewöhnlichen Krisensituationen
Der EKZ II beinhaltet 5 Förderstufen, die zum Teil von unternehmensspezifischen Kennzahlen abhängen. Für Unternehmen mit Förderungen aus der Stufe 1 übernimmt der Staat für 60Prozent der Energiekosten vollständig das unternehmerische Risiko von Preiserhöhungen. Dies geht über das Ziel einer Unterstützung von Unternehmen in außergewöhnlichen, extern hervorgerufenen Krisensituationen hinaus.
Die vorgesehene Förderung ab dem ersten Cent der Preiserhöhung im Jahr 2023 gegenüber 2021 führt bei Förderungen der Stufe 1 weiters zu einer möglichen Unterstützung mittelfristig nicht überlebensfähiger Unternehmen, deren Fortbestand nicht durch Förderungen ermöglicht werden sollte. Förderungen aus den Stufen 1 und 2 werden unabhängig von energiekostengetriebenen Verlusten und der Energieintensität der Unternehmen vergeben. Diese Förderungen stehen folglich allen förderbaren Unternehmen mit Sitz in Österreich zur Verfügung und seien somit nicht treffsicher, so die Experten vom Fiskalrat.
Das Kriterium der Energieintensität
Bei Förderungen aus der Stufe 5 entfällt das Kriterium der Energieintensität ebenfalls. Eine Verknüpfung aller Förderungen mit unternehmensspezifischen Kennzahlen und Energieverbräuchen sollte eine Mindestvoraussetzung für alle Stufen darstellen und könnte die hohen budgetären Kosten der Maßnahme senken.
Bei der anstehenden Formulierung der Richtlinien könnten etwa durch die Reduktion der förderbaren Verbrauchsmengen die Anreize von Unternehmen für Energieeinsparungen erhöht bzw. erhalten und der nötige Transformationsprozess im Energieeinsatz der Unternehmen beschleunigt werden, so der Fiskalrat.